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Die Genossenschaftsidee

Genossenschaftsidee und Mitgliederförderung

Im Jahr 2017 wurde die Genossenschaftsidee durch die UNESCO zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Dies ist auch ein Zeichen für den Sinn und die Berechtigung unserer Genossenschaft und somit auch unserer Mitglieder. Im Sinn von Kultur, als Fundamt für das Zusammenleben der darin tätigen Menschen und mit der Anpassungsfähigkeit an die sich wechselnden Bedürfnisse und Bedingungen, kann aus unserer Sicht so zuversichtlich in die Zukunft geblickt werden.

In der Genossenschaftsidee geht es vor allem um die Wesensprinzipien in der Ausprägung von Selbstverwaltung, Selbstbestimmung und Selbsthilfe. Es steht die Förderung der Mitglieder als Anteilseigner im Mittelpunkt. Es geht um den konsequenten Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner absoluten bzw. relativen Form sowie um gute, sichere, attraktive und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung in einem nachbarschaftlichen Umfeld.

Seit vielen Jahrzehnten wird der Zweck unserer Genossenschaft durch unsere Satzung bestimmt. Im Wesentlichen geht es dabei um die Förderung unserer Mitglieder. Richten wir den Blick etwas weiter, sind Wohnungsgenossenschaften aufgrund ihrer Organisationsform und der demokratischen Struktur besonders geeignet, Versorgungsleistungen und soziale wie kulturelle Aufgaben miteinander zu verbinden. Dazu gehört auch "Gemeinschaft" als Förderleistung. Somit kann die genossenschaftliche Organisationsform die Bildung sozialer Beziehungen und gemeinsamer Werte unter den Mitgliedern und die Entstehung von Gemeinschaft begünstigen. Die Wohnungsgenossenschaften organisieren ebenfalls auf der Basis der Satzung das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Jedem Mitglied stehen Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für Ihre Interessen eintreten.

Genossenschaften sind wirtschaftlich sichere Wirtschaftsunternehmen

Voraussetzung für die Umsetzung der genossenschaftlichen Werte ist ein solides unternehmerisches Wirtschaften. Jedes Jahr werden in Mitgliederversammlungen oder Vertreterversammlungen über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden. So haben die Mitglieder ein Mitspracherecht bei der Unternehmenspolitik. Genossenschaftsidee und eine solide wirtschaftliche Lage bedingen einander und sind die Kriterien für unseren gemeinsamen Erfolg. Nichts geht dabei ohne unsere Mitglieder, die Vertreter, den Aufsichtsrat und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Wohnungsgenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden. Sollte jedoch ein Verkauf oder Abriss unvermeidlich sein, um auf dem Markt bestehen zu können, so geschieht dies unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Genossenschaftsmitglieder. Im Falle der Insolvenz einer Genossenschaft haben die Mitglieder keine Nachschüsse zu zahlen, sie haften allein mit ihren Geschäftsanteilen.